Für unsere Gäste nur das Beste!

Angelurlaub gefällig?

Angeln im Emsland – Gastkarten online bestellen!

Verbringen Sie einen oder mehrere entspannende Tage beim Angeln an den Gewässern des SFV-Heede (Ems) im Emsland und genießen Sie schöne Umgebung.

Angelerfolge sind fast garantiert!

Wenn Sie in unseren Angelgewässern als Gastangler ein paar schöne Stunden, Tage oder sogar Wochen  verbringen möchten, stellen wir Ihnen gerne eine Gastkarte aus. Diese Karte berechtigt sie dann in allen Vereinsgewässern zu angeln.

Gastkarten erhalten Sie beim Angelsportfachhandel Haake im Nachbarort Lathen, im Edeka Markt Schneider in Dörpen, an der Wasserskianlage Cable Force am Heeder See sowie an der Tankstelle “Avia Von Hebel” in Heede.

Auch auf der Online-Plattform Fiskado.de haben Sie die Möglichkeit Gastkarten zu erwerben und direkt auszudrucken. Geben Sie im Suchfeld einfach “Heede” ein und wählen sie die für sie geeignete Karte aus.

Auch wenn Sie dort eine Karte für nur ein Gewässer erwerben sind sie berechtigt, im ausgewählten Zeitraum in allen Vereinsgewässern (mit Ausnahme der Ems) zu angeln.

Beachten Sie bitte die unten stehende Befischungsordnung und nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt zu uns auf.

Haben Sie eine Frage?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Anfrageformular

Logo Fiscado
Logo Haake Lathen
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Befischungsordnung

  1. Bei Ausübung der Sportfischerei müssen alle Handangeln unter ständiger Aufsicht sein.
  2. Schonzeiten, Mindestmaße usw. sind auf das Sorgfältigste zu beachten.
  3. Die Schonzeit für Raubfische gilt vom 01.01. bis zum 30.04.
  4. Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist bis auf die gesetzlichen zugelassenen (seltenen) Ausnahmen verboten.
  5. Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen. Nicht mehr lebensfähige Fische sind sofort zu töten.
  6. Aus Gründen der Hege und Arterhaltung dürfen besondere Fische, auch wenn sie das Mindestmaß erreicht und keine Schonzeit haben, lebend zurückgesetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind. Es gelten die Bestimmungen des Tierschutzgesetz.
  7. Fangbeschränkungen und Mindestmaße:

Hecht          60cm                           Zander        50cm

Karpfen       40cm                           Schleie        30cm

Forelle         30cm, max. 3/Tag        Aal             50cm

8. Die Fangliste ist unbedingt – auch bei „Fehlanzeige“ am Jahresende          ausgefüllt an den Sportfischereiverein zu übersenden.

  1. Der Erlaubnisschein und die Fangliste sind auf Verlangen jedem Vereinsmitglied vorzuzeigen.
  2. Wer gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes und gegen die hier aufgeführten besonderen Bedingungen verstößt, muss mit Strafverfolgung und dem Entzug des Erlaubnisscheines rechnen.
  3. Boote sind nur für Emsschloot, Lake und Holte zugelassen. Auf allen anderen Gewässern sind Boote nicht
  4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Nieder-sächsischen Fischereigesetzes.

Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte

3 Handangeln

1 Senke bis maximal 1m x 1m

1 Aalkorb (mit Namensbezeichnung)

Aalleinen sind seit 2012 verboten!

Gewässerordnung

  1. Die Uferbefestigungen (Steinschüttungen usw.) dürfen nicht verändert werden.
  2. Aalkörbe: Der Einlauf darf im Durchmesser nicht mehr als 7cm betragen. Jeder Aalkorb muss den Namen des Besitzers tragen.
  3. Im Bereich der Wasserskianlage (Heeder See) ist besondere Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich. Spinnfischen ist während des Betriebes nicht erlaubt.
  4. Jeder Angler ist verpflichtet seinen Angelplatz sauber zu verlassen. Dies gilt auch wenn der Müll nicht von ihm stammt!
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